Das Sportgericht des DFB hat erwartungsgemäß das abgebrochene DFB-Pokalspiel zwischen dem VfL Osnabrück und RB Leipzig mit 2:0 für die Gäste gewertet.
Laut der Rechtsordnung des Fussballverbandes war keine anderes Urteil möglich. Das Spiel beim VfL Osnabrück war nach 70 Spielminuten abgebrochen worden, weil Schiedsrichter Petersen von einem Feuerzeug am Kopf getroffen wurde.